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VET THERAPIE | Praxis für ganzheitliche Tiergesundheit
Nadine Göller
Am Vogelherd 1
91456 Diespeck
USt IdNr. DE354280465
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
VET THERAPIE | Praxis für ganzheitliche Tiergesundheit | Nadine Göller
Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen Therapeutin und Kunde als Behandlungsvertrag gemäß §611 Abs. 1 BGB. Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen und Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung. Zum eindeutigen Verständnis wurde die Bezeichnung "Kunde" stellvertretend für die Bezeichnung "Patientenbesitzer", "Tierhalter" oder Verfügungsberechtigte/r gewählt.
§ 1 Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot der Therapeutin annimmt und sich an die Therapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Alle Behandlungen erfolgen auf Wunsch der Halterin oder des Halters unter der Maßgabe, das Tier ganzheitlich zu behandeln. Die Therapeutin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z. B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, die Therapeutin aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder ihn in Gewissenskonflikte bringen können). Hierbei bleibt der Honoraranspruch der Therapeutin für bis zur Abweisung entstandene Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten. Der Behandlungsvertrag hat folgenden Inhalt: Der Halter oder die Halterin verpflichtet sich, alle Fragen zum Tier und dessen Gesundheit und dem bisherigen Therapieverlauf betreffend, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten bzw. für die Behandlung wichtigen Informationen selbstständig anzugeben. Die Therapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie all ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB. Die Therapeutin berät den Kunden fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Die Behandlungszeiten richten sich nach Vorgaben der Therapeutin, können aber im Einzelfall länger dauern als zunächst angenommen. Eine über die Behandlung des Tieres hinausgehende Heilung wird nicht geschuldet. Von der Therapeutin werden in der Regel Heilungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern auch nicht zielgerichtet. Deshalb kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
Das Honorar ist für die jeweils erfolgte Dienstleistung und, ebenfalls wie bei jedem Tierarzt auch, kein Erfolgshonorar. Die Therapeutin kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten. Die Therapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend und/oder lückenhaft erteilt, dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder wenn Therapiemaßnahmen vereitelt werden. Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso wenig gilt dies auch für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine sonstige Haftung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
§ 2 Haftungsausschluss Futterpläne
Die individuell beauftragten Futterpläne basieren auf aktuellen Informationen ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und den geltenden Bedarfszahlen nach Coenen/Vervuert 2020, GfE 2014 und NRC 2007. Die Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine medizinische Diagnose, Beratung und Behandlung diesbezüglich durch einen Tierarzt. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Der Erfolg der Futterberatung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit und Umsetzung der Vorgaben durch den Kunden ab und kann nicht garantiert werden.
§ 3 Terminvereinbarung
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie schriftlich, telefonisch oder persönlich von mir bestätigt wurden. Mit der Bestätigung kommt es somit zu einem Behandlungsvertrag und gleichzeitig zu einer Zustimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei kurzfristigen Absagen (innerhalb von 24 Stunden) vor dem Termin, wird eine Ausfallgebühr von 50% des Stundensatzes in Rechnung gestellt. Der Kunde hat kein Anrecht darauf, dass die entgangene Zeit nachgeholt wird. Die Therapeutin behält sich das Recht vor, Termine sowie Seminare und Vorträge (insbesondere bei ungenügender Beteiligung) auch kurzfristig, wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigen Grund abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird darüber ausreichend früh in Kenntnis gesetzt. Bereits entrichtete Gebühren werden gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückerstattet. Bei Haus-/Stallbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen, sowie eine verlängerte Behandlungszeit beim vorherigen Kunden. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, wird der Kunde ab einer Verspätung, die länger als 15 Minuten beträgt, umgehend über die Verzögerung informiert. Tritt der Kunde bei Ankunft der Therapeutin von dem Behandlungsvertrag zurück oder ist am vereinbarten Termin nicht anwesend, werden die für den Termin anfallenden Behandlungskosten zu 100% in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
§ 4 Veranstaltungen und Seminare
Die Anmeldung zu Vorträgen und Seminaren muss schriftlich per Brief, Mail oder über das Kontaktformular erfolgen. Bei Vorträgen und Seminaren gilt aus organisatorischen Gründen generell Vorkasse. Die Kursgebühr ist mit Anmeldung auf das Konto der Therapeutin zu überweisen. Erst nach Geldeingang gilt die Anmeldung als verbindlich. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Seminarbeginn seitens des Teilnehmers wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro berechnet. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die komplette Seminargebühr fällig, wenn vom Teilnehmer kein Ersatz gestellt wird. Sofern es eine Warteliste für ein Seminar gibt, wird auf die Gebühr verzichtet.
§ 5 Fahrtkosten
Die Höhe der Fahrtkostenpauschale kann der gültigen Preisliste auf meiner Website entnommen werden.
§ 6 Gebühren
Gebühren sind in der aktuellen Preisliste auf meiner Website aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Die Therapeutin hat für ihre Dienste Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Therapeutin und Kunde vereinbart sind, gelten die in der Preisliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen. Vermittelt die Therapeutin Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), dann ist die Therapeutin berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen. In Quittung und Rechnung sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Die Therapeutin wird sich von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Die Therapeutin ist aber berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für Vermittlung begleitender Leistungen beim Kunden eigene Honorare geltend zu machen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist die Therapeutin von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Therapeutin und Dritten anzuwenden wäre, unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt. Die Honorare sind für einen Futterplan sind vom Kunden per Vorkasse zu bezahlen. Andere anfallende Honorare werden dem Kunden mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungsdatum in Rechnung gestellt oder können per EC-Kartenlesegerät direkt vor Ort bezahlt werden. Der Tierhalter erhält hierbei, wenn gewünscht, eine Quittung als Zahlungsnachweis. Die Therapeutin schickt die Rechnung zeitnah per E-Mail oder WhatsApp nach der erfolgten Behandlung zu. Die Versandmeldung des genutzten Dienstes dient als Ablieferungsbeleg. Der Kunde kommt bei Überschreitung der Zahlungsfrist sofort in Zahlungsverzug. Die Therapeutin wird nur eine einzige Mahnung versenden; erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen. Sofern eine Rechnung nicht zeitgerecht überwiesen wurde, werden bereits für die 1. Mahnung Mahngebühren von 6 EUR auf der nachfolgenden Rechnung berechnet. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel Therapeuten nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tieren durch die Therapeutin ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe, sondern eine Verwendung darstellt. Daraus folgt, dass die Honorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten. Eine Herausrechnung oder Spezifizierung ist nicht möglich. Die Anwendung der vom Kunden mitgebrachten Arzneimittel durch die Therapeutin ist ausgeschlossen. Die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das gleiche gilt für frei verkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die von der Therapeutin empfohlen oder verordnet und vom Kunden in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden. Diese Direktgeschäfte haben auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung der Therapeutin keinen Einfluss. Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist der Therapeutin oder mit ihr wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet.
§ 8 Haftung des Tierhalters
Der Tierhalter / Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen und Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
§ 9 Datenschutz
Die Daten des Kunden und des Tieres werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Der Kunde verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die Therapeutin kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Kunden davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird. Sobald die Therapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung. Die Therapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Patientenakte). Dem Kunden steht eine Einsicht nicht zu. Auch eine Herausgabe auf Verlangen des Kunden ist nicht zulässig. Bitte lesen hierzu auch die Datenschutzverordnung unter www.vet-therapie.de
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Neustadt an der Aisch. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.